Insolvenzarbeitsrecht
Die Beratung von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften im Schnittstellenbereich des Insolvenzarbeitsrechts umfasst beispielsweise die folgenden Bereiche:
- Betriebsratsschulungen zum Thema: Insolvenzarbeitsrecht
- Insolvenzgeld, Vorschuss auf das Insolvenzgeld, Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes
- Ausgestaltung und Verhandeln von Interessenausgleichen und Sozialplänen im Rahmen des Insolvenzverfahrens
- Beratung und Entwerfen von Info-Schreiben an Mitarbeiter, beispielsweise zu Fragen der Kündigung, Betriebsschließung und Betriebsübergang sowie Altersteilzeit in der Insolvenz
- Beratung und Entscheidungshilfen für Arbeitnehmer und Betriebsräte zum Themenkomplex Transfergesellschaft
- Beratung und Entscheidungshilfen für Betriebsräte zum Themenkomplex Interessenausgleich mit Namensliste
- Vertretung von Betriebsräten im Gläubigerausschuss