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Insolvenzrecht

Die Beratung umfasst alle Bereiche des nationalen und internationalen Insolvenzrechts, einschließlich Schulungen beispielsweise zu den folgenden Themen:

  • möglichst insolvenzsichere Ausgestaltung von Verträgen
  • Beratung von Gläubigern in der Krise des Vertragspartners
  • Beratung des Schuldners in der eigenen Krise
  • Geltendmachung von Insolvenzforderungen, Aus- und Absonderungsrechten
  • Prüfung des Vorliegens eines Insolvenzgrundes, Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages
  • Anfechtung
  • Beratung im Zusammenhang mit Sekundärinsolvenzverfahren, beispielsweise Ausgestaltung von Masseteilungsvereinbarungen