Insolvenzrecht
Die Beratung umfasst alle Bereiche des nationalen und internationalen Insolvenzrechts, einschließlich Schulungen beispielsweise zu den folgenden Themen:
- möglichst insolvenzsichere Ausgestaltung von Verträgen
- Beratung von Gläubigern in der Krise des Vertragspartners
- Beratung des Schuldners in der eigenen Krise
- Geltendmachung von Insolvenzforderungen, Aus- und Absonderungsrechten
- Prüfung des Vorliegens eines Insolvenzgrundes, Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages
- Anfechtung
- Beratung im Zusammenhang mit Sekundärinsolvenzverfahren, beispielsweise Ausgestaltung von Masseteilungsvereinbarungen